der AMB Omega Solutions GmbH (Stand: Juni 2026)
AMB Omega Solutions GmbH
Pfarrer-Kaspar-Walter-Straße 30
63073 Offenbach am Main
Geschäftsführer: Adnan Mufti
Telefon: 069 / 25780704
E-Mail: info@amb-omega.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 57970
USt-IdNr.: DE454994802
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen der AMB Omega Solutions GmbH (nachfolgend „AMB Omega“) und ihren Kunden im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
(1) Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen AMB Omega und ihren Kunden über den Verkauf und die Beschaffung von Produkten aus dem Bereich Sicherheits-, Überwachungs- und verwandter Technik sowie sonstiger von AMB Omega vertriebener Produkte, einschließlich damit zusammenhängender Beratungs- und Planungsleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). AMB Omega bietet ihre Leistungen ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) an; Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AMB Omega ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn AMB Omega in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Anfrage bzw. des Auftrags des Kunden gültigen Fassung auch für alle künftigen, gleichartigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierfür eines erneuten Hinweises durch AMB Omega bedarf.
(1) AMB Omega ist auf den Vertrieb und die Beschaffung von Sicherheits- und Überwachungstechnik spezialisiert, mit besonderem Fokus auf Produkte des Herstellers Dahua Technology, und erweitert ihr Produkt- und Leistungsportfolio nach eigenem Ermessen um weitere Hersteller, Marken und Produktkategorien.
(2) AMB Omega unterhält kein eigenes Warenlager. Sämtliche Produkte werden projektbezogen und auftragsbezogen bei den jeweiligen Herstellern bzw. deren Vertriebspartnern beschafft.
(3) Gegenstand des Vertrages ist je nach Vereinbarung der Verkauf einzelner Produkte, die Zusammenstellung und Lieferung kompletter Systemlösungen sowie ergänzende Beratungs- und Planungsleistungen im Rahmen der Bedarfsermittlung. Eine über die Lieferung der Produkte hinausgehende Installation, Inbetriebnahme oder technische Inbetriebsetzung ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
(4) Auf der Website von AMB Omega dargestellte Produkte stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen der unverbindlichen Information und Bedarfsermittlung. Sämtliche auf der Website oder im Rahmen des Planungsanfrage-Tools übermittelten Anfragen des Kunden sind für diesen unverbindlich.
(5) AMB Omega behält sich vor, künftig zusätzlich zum Produktverkauf auch Installationsleistungen für ausgewählte Produkte anzubieten. Sofern und soweit AMB Omega im Einzelfall die Installation einer Anlage übernimmt, wird dies ausdrücklich und gesondert zwischen den Parteien vereinbart; für derartige Installationsleistungen gelten ergänzend die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen besonderen Bedingungen, die diesen AGB insoweit vorgehen.
(1) Anfragen des Kunden – sei es über das Anfragetool, das Planungsanfrage-Tool, per E-Mail oder auf sonstigem Wege – stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern lediglich eine Aufforderung an AMB Omega, ein Angebot zu unterbreiten.
(2) Auf Grundlage der Anfrage erstellt AMB Omega ein individuelles, in Textform (z. B. per E-Mail) übermitteltes Angebot. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird, und ist – sofern im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist – 14 Kalendertage gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot von AMB Omega annimmt (Auftrag) und AMB Omega diesen Auftrag in Textform durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden ist der Vertrag verbindlich geschlossen.
(4) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Hersteller bzw. Lieferanten von AMB Omega. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit der Leistung nicht von AMB Omega zu vertreten ist. AMB Omega wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren; bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
(5) Unabhängig vom Kommunikationsweg der Anfrage (Website, Telefon, E-Mail, persönliches Gespräch oder sonstige Kanäle) gelten diese AGB als Grundlage jedes von AMB Omega unterbreiteten Angebots. AMB Omega weist im Rahmen jedes Angebots auf die Geltung dieser AGB hin und stellt sicher, dass der Kunde die Möglichkeit hat, in deren Inhalt Einsicht zu nehmen, etwa durch Verweis auf die unter www.amb-omega.de/agb abrufbare Fassung oder durch Beifügung als Anhang.
(6) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(1) Es gelten die im jeweiligen individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. AMB Omega führt keine allgemeingültige Preisliste; alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. AMB Omega ist berechtigt, die Lieferung von einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung abhängig zu machen; einen entsprechenden Vorbehalt wird AMB Omega spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären.
(3) Bei umfangreicheren Projekten kann die Leistung einer Anzahlung individuell im jeweiligen Angebot vereinbart werden.
(4) Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(5) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch und ohne dass es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen, § 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch AMB Omega bleibt hiervon unberührt.
(6) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AMB Omega anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(1) Lieferfristen werden individuell im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben und richten sich nach Hersteller, Produktverfügbarkeit, Konfiguration und Projektumfang. Sämtliche Angaben zu Lieferzeiten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationen der Hersteller und Lieferanten von AMB Omega und sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
(2) Bei projektbezogenen Lösungen, Sonderanfertigungen oder individuell konfigurierten Systemen kann eine verbindlichere Einschätzung der Lieferzeit erst nach technischer Prüfung und vollständiger Klärung der Projektanforderungen erfolgen.
(3) Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands sowie nach Österreich und in die Schweiz. Lieferungen in weitere Länder sind nach individueller Vereinbarung möglich.
(4) Die Versand- und Lieferkosten richten sich nach Art, Umfang, Gewicht und Zielort der bestellten Produkte. Für Bestellungen mit einem Brutto-Verkaufswert bis einschließlich 500,00 EUR berechnet AMB Omega eine Versandpauschale von 6,90 EUR (brutto). Bei einem Brutto-Verkaufswert von über 500,00 EUR werden die für die Bestellung anfallenden Versand- und Lieferkosten im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
(5) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist AMB Omega berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden an diesen oder einen von ihm benannten Bestimmungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
(7) AMB Omega ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(1) In Einzelfällen können sich Lieferzeiten aufgrund von Produktionsengpässen, Transportverzögerungen, Lieferantenverzögerungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von AMB Omega verschieben. AMB Omega wird den Kunden im Fall wesentlicher Verzögerungen schnellstmöglich über den aktuellen Stand der Bestellung informieren.
(2) Kann AMB Omega eine vereinbarte verbindliche Lieferfrist infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Pandemie oder sonstiger Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs nicht einhalten, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. AMB Omega wird den Kunden über Beginn und voraussichtliches Ende derartiger Umstände baldmöglichst informieren.
(3) Ist die Leistung auch innerhalb einer angemessen verlängerten Frist nicht verfügbar, ist AMB Omega berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Lieferanten von AMB Omega, sofern AMB Omega hieran kein Verschulden trifft.
(1) AMB Omega ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, der Kunde seine Zahlungen einstellt, eine dauerhafte Lieferunfähigkeit der bestellten Ware durch den Hersteller eintritt (vgl. § 6 dieser AGB), oder der Kunde nach erfolgloser Fristsetzung durch AMB Omega in Zahlungsverzug bleibt.
(2) Storniert der Kunde einen Auftrag oder einzelne Positionen eines Auftrags nach Auftragsbestätigung, gilt Folgendes:
(3) Werden mehrere Positionen eines Auftrags gleichzeitig storniert, ist für jede Position gesondert zu beurteilen, ob die Bestellung beim Lieferanten zum Zeitpunkt der Stornierung bereits ausgelöst war.
(4) Dem Kunden bleibt in beiden Fällen der Nachweis vorbehalten, dass AMB Omega kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von AMB Omega (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an AMB Omega ab; AMB Omega nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Wege der Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum von AMB Omega hinweisen und AMB Omega unverzüglich benachrichtigen.
(4) AMB Omega verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt AMB Omega.
(1) AMB Omega prüft eingehende Ware auf Vollständigkeit, bevor sie an den Kunden weiterversendet wird. Eine technische Funktionsprüfung der Ware erfolgt durch AMB Omega nicht.
(2) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Lieferung, nicht offensichtliche (versteckte) Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung gegenüber AMB Omega in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Mängelhaftung von AMB Omega für den nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(4) Mängelanzeigen sind über das von AMB Omega bereitgestellte RMA-Verfahren abzuwickeln. Vor Rücksendung reklamierter Ware ist zwingend eine RMA-Nummer bei AMB Omega anzufordern; ohne RMA-Nummer kann eine Rücksendung nicht zugeordnet und bearbeitet werden.
(5) Die technische Prüfung reklamierter Ware erfolgt durch den jeweiligen Hersteller. AMB Omega leitet die reklamierte Ware hierzu an den Hersteller weiter.
(6) Auf Grundlage des vom Hersteller erstellten Kostenvoranschlags erstellt AMB Omega einen eigenen Kostenvoranschlag für den Kunden. Dieser kann neben den vom Hersteller kalkulierten Reparatur- bzw. Ersatzkosten zusätzliche, bei AMB Omega entstehende Kosten enthalten, insbesondere für Verwaltungsaufwand, Versand und Abwicklung. Kostenpflichtige Maßnahmen werden erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zu dem von AMB Omega erstellten Kostenvoranschlag durchgeführt.
(7) Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Prüfzeiten des jeweiligen Herstellers und kann von AMB Omega nicht beeinflusst werden. Bei zeitkritischen Projekten wird empfohlen, dies bereits bei Meldung der Reklamation gegenüber AMB Omega anzugeben.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum. AMB Omega steht im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu, soweit dies mit dem jeweiligen Hersteller realisierbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie AMB Omega nicht möglich, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Scheitert die Nacherfüllung am fehlenden Mitwirken des Herstellers, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Minderung oder Rücktritt entsprechend.
(9) Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Ansprüche, für die zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
(1) AMB Omega übernimmt keine eigenen Garantien im Rechtssinne. Aussagen von AMB Omega zum Leistungsgegenstand stellen nur dann ein selbstständiges Garantieversprechen dar, wenn sie schriftlich durch die Geschäftsleitung von AMB Omega erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet werden.
(2) Soweit der jeweilige Hersteller der Ware eine Garantie übernimmt, wird AMB Omega diese an den Kunden weitergeben. Der Umfang einer solchen Herstellergarantie ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers. Im Garantiefall wendet sich der Kunde nach Anforderung der erforderlichen RMA-Nummer über AMB Omega an den jeweiligen Hersteller und beachtet dessen Garantiebedingungen. Für den Inhalt, den Umfang sowie die tatsächliche Erfüllung der Herstellergarantie durch den jeweiligen Hersteller übernimmt AMB Omega keine Haftung.
(3) Garantie und gesetzliche Gewährleistung (§ 9 dieser AGB) sind rechtlich eigenständige Ansprüche, die unabhängig voneinander bestehen.
(1) AMB Omega haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von AMB Omega, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte, ist die Haftung von AMB Omega auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
(3) Eine darüberhinausgehende Haftung von AMB Omega ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung.
(5) AMB Omega handelt als Händler und nicht als Hersteller der von ihr gelieferten Produkte. Eine Haftung für die bestimmungsgemäße Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb der Produkte durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte ist ausgeschlossen. Für von AMB Omega selbst erbrachte Installationsleistungen gelten die hierfür gesondert vereinbarten Bedingungen gemäß § 2 Abs. 5.
(1) Alle von AMB Omega im Rahmen der Angebotserstellung, Bedarfsermittlung oder Projektplanung erstellten Unterlagen, Konzepte und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben im Eigentum von AMB Omega.
(2) Derartige Unterlagen dürfen vom Kunden ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder anderweitige Verwendung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von AMB Omega.
(3) Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind dem Kunden überlassene Unterlagen auf Verlangen von AMB Omega unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.
(4) Soweit gelieferte Produkte Software oder Firmware enthalten, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers. AMB Omega tritt insoweit lediglich als Händler auf und räumt dem Kunden keine eigenen Softwarelizenzen ein.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen an Hersteller im Rahmen der Mängelabwicklung nach § 9 dieser AGB sowie die Erfüllung gesetzlicher Offenlegungspflichten.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus fort und entfällt nicht durch den bloßen Ablauf der vertraglichen Zusammenarbeit.
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Weiterführende Informationen zum Datenschutz, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu den von AMB Omega eingesetzten Diensten und Tools entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter www.amb-omega.de.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. AMB Omega wird den Kunden bei der Mitteilung der Änderungen gesondert auf diese Widerspruchsfrist und die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
(2) Die Rechte und Pflichten aus mit AMB Omega geschlossenen Verträgen können vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMB Omega auf Dritte übertragen werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMB Omega und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und sonstiger internationaler Verweisungsnormen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit AMB Omega ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main. Zuständig ist das Amtsgericht Offenbach am Main bzw. – bei Überschreiten der amtsgerichtlichen Zuständigkeit – das Landgericht Darmstadt.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juni 2026